benutzungsordnung

Ausleihe pro Besuch
Die Benutzerkarte berechtigt zur Ausleihe von
1. Grosses Abonnement: 20 Medien
2. Kleines Abonnement: 5 Medien
3. Personen in Erstausbildung bis 25: 5 Medien
4. Kinder und Jugendliche bis zur 9. Klasse: 3 Medien  

Die Ausleihfrist beträgt 30 Tage, für DVDs 10 Tage.
Alle Abonnements berechtigen zusätzlich zur Ausleihe von 15 digitalen Medien über dibiost.

Mahnungen
Für Rückrufe werden verlangt:
1. Mahnung CHF 4.00
2. Mahnung CHF 8.00
3. Mahnung CHF 15.00

Nach der 3. Mahnung werden die Medien und unsere Umtriebe verrechnet.

Dienstleistungen
Die Ausleihfrist kann verlängert werden, sofern keine Reservation vorliegt.
Sobald das Medium verfügbar ist, wird eine Benachrichtigung verschickt.

Medien, die nicht in unserem Bestand sind, können gegen eine Gebühr über den interbibliothekarischen Leihverkehr beschafft werden.

Wir bieten für Senioren und Beeinträchtigte einen kostenlosen Lieferservice. Medien können per E-Mail oder während unseren Öffnungszeiten bestellt werden und werden innert 2 – 4 Tagen vorbeigebracht.

Grosseltern-Koffer
Das Angebot des Grosseltern-Koffers gilt selbstverständlich auch für Paten, Onkel oder Tanten und andere Erwachsene, die Kinder zu Besuch haben. Aufgrund von Alter, Interessen und besonderen Medienwünschen stellen die Bibliothekarinnen ein Angebot zusammen. Der Koffer kann Bücher, Spiele, Puzzles, Hörbücher und Filme enthalten. Die Ausleihfrist dauert 4 Wochen.
> Bestellformular für Grosselternkoffer (pdf)

Sorgfaltspflicht
Wer Medien beschädigt oder verliert, muss für den Schaden aufkommen.

Sind Bücher, DVDs und Hörbücher bei der Ausleihe defekt, muss dies innert Wochenfrist gemeldet werden, ansonsten kann Schadenersatz verlangt werden.

Jedes Spiel muss zu Hause auf seine Vollständigkeit geprüft werden. Bitte innerhalb von 24 Std. melden, wenn etwas fehlt. Falls bei der Rückgabe trotzdem Teile fehlen, müssen diese - oder das ganze Spiel - ersetzt werden.

Für Beschädigungen an Bibliothekseinrichtungen muss der Verursacher aufkommen, bei Kindern deren gesetzliche Vertreter.

Wegbedingung der Haftung
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Hardware, Datenträgern oder Daten, die durch die Nutzung unserer Medien entstanden sind.

Zuwiderhandlungen
Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen oder bei ungebührlichem Benehmen kann die Benutzerkarte entzogen und in schwerwiegenden Fällen der Zutritt zur Bibliothek verboten werden.

Weinfelden, im Juli 2023

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